Rückkehr von der PKV in die GKV (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Sonntag, 15.03.2015, 12:06 (vor 3354 Tagen) @ Heike

1.) Auf welche Höhe muss ich mein Bruttogehalt senken (unter die Beitragsbemessungsgrenze oder unter die JAEG)?

Grundlage für die Beurteilung der Versicherungspflicht ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze - dabei handelt es sich grundsätzlich um eine jährliche Grenze, die in diesem Jahr 54.900 Euro beträgt

2.) Wie lange muss ich mein Gehalt senken ( 1 Monat, 1 Jahr, 1 Kalenderjahr,…)?

wenn du versicherungspflichtig werden willst, muss ein Arbeitsentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen

die Berechnung kannst du hier nachlesen

Dort kannst du nachlesen, dass Versicherungspflicht sofort eintritt, wenn dein Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet. Allerdings ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze - wie der Name schon sagt - eine Jahresgrenze. Bei einer vorausschauenden Berechnung dieser Grenze muss das Entgelt unter diese Grenze rutschen.

3.) Wann (in welchem Monat) muss ich spätestens mein Gehalt senken und versicherungspflichtig werden?

siehe die Antworten oben - ab Vollendung des 55. Lebensjahres wird's schwierig. Und ich halte etwas Puffer immer für sinnvoll - für den Fall, dass etwas nicht so läuft, wie es soll :-)

weiter Infos z. B. von der DAK oder auch hier

und auch ich halte Beratung für sinnvoll - am besten durch einen Mitarbeiter einer Krankenkasse (ist auch kostenlos) oder durch einen Rentenberater - diese sind für eine solche Beratung qualifiziert und daher auch dazu berechtigt. Den Sinn einer Expertise kann ich nicht erkennen - eine individuelle Beratung sollte ausreichen.


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