Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV? (Gesetzliche Krankenkassen)

sant0s, Donnerstag, 16.04.2015, 19:37 (vor 3305 Tagen)

Guten Abend zusammen,

ich habe hier ein Problem was ich gerne loesen moechte.

Ich war bis Ende letztens Jahres in einer Vollbeschaeftigung und waerend dieser Zeit bei der Barmer-GEK versichert.

Nachdem ich entlassen wurde, war mein Ziel die Selbststaendigkeit.
Also bin ich zur Agentur fuer Arbeit, habe mich arbeitslos gemeldet mit dem Wunsch, meine Selbststaendigkeit zu unterstuetzen.

Nach 2 Monaten Arbeitslosigkeit und vielen Seminaren, hat mir die Arge den Gruendungszuschuss Phase 1 bewilligt.

Nun habe ich die Moeglichkeit, ab Juni im europaeischen Ausland zu arbeiten, was neue berufliche Moeglichkeiten bietet.

Da ich in den letzten Monaten sehr gute Erfahrung mit einer vernuneftigen Vorbereitung gemacht habe, habe ich mich in den letzten Tagen um diversen Themen gekuemmert, unter anderem natuerlich auch die Krankenversicherung im Ausland.

Da ich mindestens 2 jahre im Ausland sein werde, bieten sich einige sehr interessante Krankenkassen an, die der gesetzlichen preislich und fachlich ueberlegen sind.

Jetzt habe ich mich mit meiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt und zum 30.06.2015 gekuendigt.
Als Antwort habe ich bekommen, dass ich "in der Zeit vom 01.11.2014 bis 07.11.2014 eine Lücke im Krankenversicherungverlauf" habe und dementsprechend wieder einer "Bindungsfrist von 18 Monaten" unterliege.

Dieses Vorgehen empfinde ich als totale irrfuehrung und zeigt mir mal wieder, dass hier scheinbar Behoerden und gesetzliche Krankenkassen gezielt diesen Weg gehen um eben einen Austritt aus der Krankenkasse zu verhindern, zumidnest in den naechsten 18 Monaten.

Ich habe gelesen, dass es eine "Sittenwidrigkeit" sei.

Wenn dieses Vorgehen tatsaechlich vom deutschen Staat unterstuetz wird, welche Moeglichkeit habe ich, aus der gesetzliche Kasse auszutreten?

Waere ein Weg, dass ich mich kurzfristig arbeitslos melde und eine Woche spaeter wieder abmelde, mein Gewerbe neu anmelde und mich direkt bei der anderen Kasse fuer die Langzeit-Auslandsversicherung melde?

Denn die Barmer-GEK bietet mir die Option an, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Also Barmer-GEK + HUK fuer die Auslandsversicherung.

Ich war nie daran interessiert, die Barmer zu verlassen solange ich in Deutschland lebe, aber ist es nicht der normale Vorgang, im Ausland auch versichert sein zu wollen und auch selbst zu entscheide, bei wem und zu welchen Konditionen?

Ich fuehle mich hier wirklich aufs uebelste verarscht... denn mal ehrlich, diese Luecke ist doch geplant...

Viele Gruesse,
santos


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