Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 18.04.2015, 11:54 (vor 3303 Tagen) @ sant0s

Ob eine Lücke entstanden ist, oder es nur so scheint.

Es gibt den Tatbestand. Ob erfüllt müsste man prüfen. Ob der Aufwand lohnt?

Denn, wenn Sie in einem anderen EU Land berufstätig werden, dann werden Sie dort vor Ort versicherungspflichtig und die Mitgliedschaft in der Barmer GEK endet. 18 Monate hin oder her!

Ich mutmaße, dass Sie die falschen Fragen stellen oder nicht die richtige Darstellungsform Ihres Falles wählen. Entweder versuchen Sie es alleine, in einer Geschäftsstelle oder Sie nehmen sich jemanden, der Ihre Interessen vertritt.

Das Thema Auslandsreise-Krankenversicherung kann, muss man nicht umbedingt machen. Sagen Sie doch mal bitte, wofür es gut sein soll? Also bezogen auf Ihren Fall.

Die Mitgliedschaft Barmer sollte als Anwartschaft fortgeführt werden. Alleine wegen der Wartezeit in der Pflegepflicht.

Die 18 Monate greifen bei Rückkehr wieder, je nachdem, was wie getan wird.

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