Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 17.04.2015, 20:38 (vor 3304 Tagen) @ sant0s

1. sind das Gesetze

2. ist das ein Standardbrief

3. ist er mutmaßlich irrelevant.

Um Ihre Frage seriös zu beantworten, müsste man wissen in welchem Land Sie berufstätig werden?

Und vor allem, wie lange Sie gehen werden?

Und ab wann genau?

Welche Auslandsreisekrankenversicherung wollen Sie denn bei der HUK abschließen? Tarif oder Link zu den Bedingungen?

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