Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV? (Gesetzliche Krankenkassen)

sant0s, Samstag, 18.04.2015, 15:44 (vor 3303 Tagen) @ derKVProfi

Stimmt, ich moechte nicht in die PKV wechseln.
Aber ich meine den Paragraphen so zu verstehen, dass es entweder eine PKV oder anderwertige Absicherung sein muss, die mich im krankeheitsfall auffaengt.

Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung sollte doch diese Absicherung sein?


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