Krankengeld Sperre? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 13.03.2016, 15:58 (vor 2969 Tagen) @ leooma

Hallo,
das ist in diesem Fall zu spezifisch, dass man hier mit einer Meinung weiterhelfen könnte. Grundsätzlich sei gesagt, wenn eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht, dann besteht dieser Anspruch auch dem Grunde nach, es sei denn, es lag in der Vergangenheit bereits ein Leistungsende (auch "Aussteuerung" genannt) vor welches einen erneuten Krankengeldanspruch verhindert. Eine Sperrung wegen fehlender Mitwirkung kann entweder nur für die Zukunft vorgenommen werden oder muss bereits schon mal schriftlich in der Vergangenhheit ausgesprochen worden sein.
Hingewiesen sei noch, dass der Krankengeldanspruch ruht, solange noch Arbeitsentgelt oder ALG-1 wegen Erkrankung weiter gezahlt wird (in der Regel sind das sechs Wochen).
Du hast nicht geschrieben, wie du derzeit krankenversichert bist. Mit den ICD-Schlüsseln kommst du ohnehin nicht weiter - evtl. Zusammenhänge mit vorherigen Erkrankungen kann sowieso nur der Arzt oder der MDK herstellen.
Gruss
Czauderna


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