Krankengeld Sperre? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 14.03.2016, 14:57 (vor 2969 Tagen) @ leooma

Hier hilft nur, die direkte Kommunikation mit der GKV bzw. dem Sozialdienst der Klinik, in der der Entzug stattfinden soll.

Ich denke, dass es hier ein ernsthaftes gesundheitliches Problem gibt, in das auch die Rentenversicherung eingebunden werden muss.

Etwaiges Fehlverhalten ist ggf. ja auch auf die Krankheit an sich zurück zu führen.

Hier kann niemand anderes helfen und unterstützen, als die Leistungserbringer, die Sozialdienste und die SV-Träger!

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