"Rauswurf" aus GKV Ü55 - Wiederaufnahme möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Dhamondial, Donnerstag, 04.08.2016, 21:25 (vor 2821 Tagen)

Ich habe eine sehr knifflige Situation vor mir, in der es um meinen Vater geht:

- Nach >35 Versicherungsjahren in der GKV wurde ihm von der GKV aufgrund von Zahlungsverzug mitgeteilt, dass seine freiwillige KV endet; zu dem Zeitpunkt war er 60

- Er sah sich genötigt, in die PKV zu wechseln; das war vor rund 10 Jahren

- Jetzt, mittlerweile 70 Jahre alt, musste er sein Gewerbe einstellen; den vollen PKV-Beitragssatz kann er mit seiner geringen Rente von ca. 445 Euro nicht zahlen

- In die GKV Familienversicherung der Ehefrau kann er nicht, da sein Einkommen die hierfür zulässige Einkommenshöchstgrenze von 415 Euro um 30 Euro übersteigt (!!) - mein Kommentar: auf einen Teil seiner Rente kann man leider nicht verzichten (!!)

- Meines Erachtens hat die GKV (AOK) ihn damals nicht darüber informiert, dass seine Versicherung aufgrund der Zahlungsschwierigkeiten nur ruhte (§16 Sozialgesetzbuch); sie konnte gar nicht enden, solange die fälligen Beiträge schlussendlich auch bezahlt werden - das ist in seinem Falle auch erfolgt

- D.h. nach meiner Einschätzung hätte er niemals in die PKV wechseln müssen; hatte also auf Fehlinformationen der AOK falsch gehandelt und sich damit einen gravierenden Nachteil eingehandelt

Ein Schreiben an das zuständige Sozialministerium mit Beschwerde bzgl. der betroffenen AOK ist mittlerweile raus.

Trotzdem überlege ich jetzt, einen Anwalt in der Sache einzuschalten.

Gibt es jemanden, der in einem solchen kniffligen Falle Erfahrungen hat?

Vielen Dank im Voraus.


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