"Rauswurf" aus GKV Ü55 - Wiederaufnahme möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 05.08.2016, 15:18 (vor 2820 Tagen) @ Dhamondial

ANWORT: Standardtarif in der PKV? Er ist gerade in dem Notlagentarif. Aber Basistarif wäre dann doch wohl der günstigere. Verstehe also Ihre Antwort nicht, KVProfi.

Notlagentarif ist kein Tarif sondern das Ruhen .... s.a. VVG

Und der Basistarif kostet den Höchstbeitrag GKV plus PPV. Halbierung nur bei SGB II und XII ... Frage wäre Einkommen Ehefrau und belastung KV-Beitrag!

BTN hat Vorteile gegenüber STN aber STN ist ggf. günstiger!

Der Standardtarif ist günstiger, i.d.R.

(2) Aufnahme- und versicherungsfähig in Tarifstufe STN sind Personen,
die bei Krankheit keinen Beihilfeanspruch nach beamtenrechtlichen
Vorschriften oder Grundsätzen haben und die über
eine Vorversicherungszeit von mindestens 10 Jahren in einem
substitutiven Versicherungsschutz (§ 12 Abs. 1 VAG) verfügen,
wenn sie
a) das 65. Lebensjahr vollendet haben,
b) das 55. Lebensjahr vollendet haben und ihr jährliches Gesamteinkommen
(§ 16 SGB IV) die Jahresarbeitsentgeltgrenze
nach § 6 Abs. 7 SGB V nicht übersteigt,
c) vor Vollendung des 55. Lebensjahres eine Rente der gesetzlichen
Rentenversicherung beziehen oder die Voraussetzungen
für diese Rente erfüllen und sie beantragt haben und ihr jährliches
Gesamteinkommen (§ 16 SGB IV) die Jahresarbeitsentgeltgrenze
(§ 6 Abs. 7 SGB V) nicht übersteigt. Aufnahmefähig
sind auch deren Familienangehörige, die bei Versicherungspflicht
des Standardtarifversicherten in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) nach § 10 SGB V familienversichert
wären.

Er ist aber noch nicht 10 Jahre ...

Hätte man sich sparen können ... versuche eine energische Beschwerde ;-)

ANTWORT: Wo? Direkt bei der zuständigen AOK? Jetzt noch?

Sorry, Humor friesischer Art!! NEIN!
Beschwerden sind UNFUG - Widerspruch, aber nicht BESCHWERDE. Dazu braucht es einen widerspruchsfähigen Bescheid und der entsprechenden Formulierung und Begründung

Gibt es jemanden, der in einem solchen kniffligen Falle Erfahrungen hat?

Ja, ich als VersicherungsBERATER und mein Nachbar der Anwalt ...

ANTWORT: Sie widersprechen sich hier. Verstehe ich nicht. Oben von Anwalt abraten, hier anbieten?!

Nein, ich widerspreche mir nicht ... ich sage wer in solchen kniffeligen Fällen Erfahrung hat .... !!!!

Lösungen in die GKV .... ja .... ich sehe eine ;-)

ANTWORT: Welche wäre das denn?

Tja, da werde ich hier nichts zu sagen, da es ja mein Beruf, also Broterwerb ist .... da muss ich auch alle gleich behandeln ...

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