"Rauswurf" aus GKV Ü55 - Wiederaufnahme möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 05.08.2016, 12:15 (vor 2820 Tagen) @ Dhamondial


- Nach >35 Versicherungsjahren in der GKV wurde ihm von der GKV aufgrund von Zahlungsverzug mitgeteilt, dass seine freiwillige KV endet; zu dem Zeitpunkt war er 60


Ja, das passierte bis 31.03.2007


- Er sah sich genötigt, in die PKV zu wechseln; das war vor rund 10 Jahren


Er wechselte nicht, sondern versicherte sich dort ... er hätte aber ab 01.04.2007 einen Antrag auf Rückkehr in die GKV stellen können, wenn er nicht bereits die PKV hatte!


- Jetzt, mittlerweile 70 Jahre alt, musste er sein Gewerbe einstellen; den vollen PKV-Beitragssatz kann er mit seiner geringen Rente von ca. 445 Euro nicht zahlen

Nun ja, er kann den Standardtarif wählen und mal schauen, was der kostet .... Voraussetzungen scheinen ja gegeben.


- In die GKV Familienversicherung der Ehefrau kann er nicht, da sein Einkommen die hierfür zulässige Einkommenshöchstgrenze von 415 Euro um 30 Euro übersteigt (!!) - mein Kommentar: auf einen Teil seiner Rente kann man leider nicht verzichten (!!)

Tja, da hätte man halt mal FRÜHER VORdenken müssen.


- Meines Erachtens hat die GKV (AOK) ihn damals nicht darüber informiert, dass seine Versicherung aufgrund der Zahlungsschwierigkeiten nur ruhte (§16 Sozialgesetzbuch); sie konnte gar nicht enden, solange die fälligen Beiträge schlussendlich auch bezahlt werden - das ist in seinem Falle auch erfolgt

dazu hatte Ratte etwas gesagt ..... sie war vor dem 01.04.2007 zu beenden .... ruhen wurde erst da eingeführt!


- D.h. nach meiner Einschätzung hätte er niemals in die PKV wechseln müssen; hatte also auf Fehlinformationen der AOK falsch gehandelt und sich damit einen gravierenden Nachteil eingehandelt


Nein, damals hat die GKV ihn richtig informiert, es sei es wäre jahreswende 2006/2007 gewesen, denn da war das GKV-WSG ja schon in Grundzügen bekannt. Und es trat ja teilweise schon am 09.02.2007 in Kraft!


Ein Schreiben an das zuständige Sozialministerium mit Beschwerde bzgl. der betroffenen AOK ist mittlerweile raus.

Hätte man sich sparen können ... versuche eine energische Beschwerde ;-)


Trotzdem überlege ich jetzt, einen Anwalt in der Sache einzuschalten.

Lass es !


Gibt es jemanden, der in einem solchen kniffligen Falle Erfahrungen hat?

Ja, ich als VersicherungsBERATER und mein Nachbar der Anwalt ...

Lass es ... wenn es um Ärger machen geht, keine Chance ...

Lösungen in die GKV .... ja .... ich sehe eine ;-)

Lösung PKV ... ggf. - muss man prüfen!!

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