"Rauswurf" aus GKV Ü55 - Wiederaufnahme möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Donnerstag, 04.08.2016, 22:25 (vor 2816 Tagen) @ Dhamondial

Hallo,

Sie schreiben, dass die Beendigung der Mitgliedschaft bei der gesetzlichen KK wegen Nichtzahlung von Beiträgen vor 10 Jahren erfolgte. Damals war die Rechtslage gänzlich anders als heute. Zum damaligen Zeitpunkt war die Mitgliedschaft zu beenden.

Die Regelungen des § 16 Sozialgesetzbuch (lediglich Ruhen des Anspruchs) ist erst am 01.04.2007 in Kraft getreten).

Seit wann ist er privat krankenversichert?

MfG
ratte1


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