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Und schon wieder liegen Sie daneben!
Ja - ein Beamter bekommt Gehalt!
Ein Blick in das Bundesbesoldungsgesetz hilft:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1.
Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,
2.
Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,
3.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
(2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1.
Grundgehalt,
2.
Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter von Hochschulen und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen,
3.
Familienzuschlag,
4.
Zulagen,
5.
Vergütungen,
6.
Auslandsbesoldung.
(3) Zur Besoldung gehören ferner folgende sonstige Bezüge: 1.
Anwärterbezüge,
2.
vermögenswirksame Leistungen.
(4) Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände.
Natürlich ist ein Beamter nicht angestellt - nur diesen Text liest man öfters in Foren - nehme ich nicht mehr so ernst.
Ein Beamter hat auch keinen Arbeitsvertrag und man kann ihm auch nicht kündigen.