Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland (Private Krankenversicherungen)

Tom, Freitag, 14.04.2017, 22:49 (vor 2567 Tagen) @ derKVProfi

Ich lese hier mit und amüsiere mich über die Streiterei bzw. die Geheimnistuerei von Herrn Müller.
Herr Müller kann hier nur eine langfristige Auslandsreise-KV (1) oder Expatriate-KV (2) meinen.

Bei (1) ist das Problem, dass man bei einem größeren Schaden, also z.B. Unfall doch gern je nach Bedingungen bei Transportfähigkeit nach D zurückgeflogen wird. Dann müsste man aber bei der Rückkehr in D wieder versichert sein. Ob sich die Debeka auf so ein Konstrukt bei der Anwartschaft einlässt (also zuerst aus dem Beihilfetarif in den Volltarif, dann Anwartschaft und dann Rückkkehr im Notfall bei vorzeitiger Rückkehr in den Volltarif, bis das Sabbatical zu Ende ist und man wieder beihilfeberechtigt ist).

Bei (2) sind doch bei einem vernünftigem Tarif Gesundheitsprüfungen nötig. Aber vielleicht hat da Herr Müller eine Versicherung in England an der Hand, die auf sowas verzichtet. Bei einer vorzeitigen Rückkehr aus welchen Gründen auch immer greift aber dann wieder die Versicherungspflicht im Inland, also müsste die Anwartschaftsvereinbarung bei der Debeka auch recht präzise formuliert sein.

Allerdings müsste der Krankenrücktransport irgendwie sowieso abgesichert werden. Aber hier gibt es auch billige Pur-Lösungen.

Summa sumarum: Viel Aufwand, wohl Lücken bei einigen Unabwägbarkeiten (vorzeitige Rückkehr) und dann noch eine saftige Beratungsrechnung für den Versicherungsberater: Ob sich das lohnt? Wäre ein Rechenexempel.


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