Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 16.04.2017, 13:24 (vor 2560 Tagen) @ Steinbock

Nein, ich bewege mich nicht im Bereich der "Falschberatung" und die fragende Person hat mir auch kein Beratungsauftrag erteilt. Es hat auch keine Beratung stattgefunden, es wurde nur über alternative Möglichkeiten gesprochen und eine Beratung auf der Basis der Prüfung des individuellen Falles angeboten!

Ich sagte, dass es auch andere Lösungen gibt und wir hier sehr wohl andere Lösungen suchen können - es hängt von verschiedenen Faktoren ab, welchen weg man geht!

Ihre Aussage zu Folgeversicherungsnachweis bei Auslandsaufenthalt über 181 Tage und auf auf den geschilderten Fall falsch ... lesen sie MB/KK und SGB V!

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