Kostenübernahme für OP bei der AOK? (Gesetzliche Krankenkassen)
D.h. wenn die Operation schon stattgefunden hat, sind die Kassen grundsätzlich nicht zum zahlen verpflichtet bzw. gesetzlich davor geschützt?
D.h. wenn die Operation schon stattgefunden hat, sind die Kassen grundsätzlich nicht zum zahlen verpflichtet bzw. gesetzlich davor geschützt?
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