Juchu, ich sehe eine neue Klagewelle kommen. (Gesetzliche Krankenkassen)
Gesetzt den Fall, die Verpflichtung zur Beitragssatzsenkung um 0,9 Prozentpunkte steht nicht expressis verbis im Gesetz, sondern wird nur von Ulla Schmidt "erwartet", als Kompensation für die zusätzlichen Beiträge für Zahnersatz, was kann dann passieren ?
- Viele Kassen werden den Beitrag um 0,9 Prozentpunkte senken.
- Einige werden sich hervortun und um "üppige" 1,0 % oder so senken und so die Konkurrenz überflügeln.
- Und einige werden nur um 0,5 % oder so senken, jedenfalls weniger als um 0,9%.
Jeder Versicherte hat ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung. Faktisch ist die Senkung um "nur" 0,5 % ja eine Beitragserhöhung um 0,4 % gegenüber der Ankündigung und Erwartung des Ministeriums.
Ist das aber auch eine Beitragserhöhung im Sinne des Gesetzes, mit der Folge, dass die betroffenen Versicherten das Sonderkündigungsrecht nutzen dürfen? Oder sagen die Kassen und das Aufsichtsamt wieder: Hier gilt das Sonderkündigungsrecht nicht? Das ist eine enorm spannende Frage. Die klammen Krankenkassen werden es so hinzubiegen wollen. Was meinen Sie ?