Re: Juchu, ich sehe eine neue Klagewelle kommen. (Gesetzliche Krankenkassen)
Also nachdem die Senkung von 0,9 BS-Punkten vorgeschrieben ist, weil diesen Anteil ja dann der Versicherte alleine zu tragen hat, entsteht meiner Meinung nach in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht, wenn sozusagen "gleichzeitig" von einer Kasse wieder "erhöht" bzw. insgesammt nicht um 0,9 BS-Punkte gesenkt wird!
Denn die "Senkung" um 0,9 ist ja keine Senkung sondern nur eine Umverteilung bei der Aufbringung der Mittel.
Es kann natürlich sein, dass es Kassen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, aber nach meinem Rechtsempfinden müssten sie diesen in jedem Fall verlieren.