Dummes Zeug, Frau Fischbach (Gesetzliche Krankenkassen)
Wenn Sie schreiben:
"... ähnlich der bereits bestehenden Fusionsregelung (bei Fusionen mehrerer Krankenkassen entfällt schon heute das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung)."
so ist das völlig überholt. Zwar hatten sich einige Kassen und das Bundesversicherungsamt auf den Standpunkt gestellt, das Sonderkündigungsrecht gäbe es nicht bei Kassenfusionen, aber genau das wurde vom Bundessozialgericht verworfen: Bei Kassenfusion hat der Versicherte das Sonderkündigungsrecht, wenn sich für ihn bei der Fusion der Beitrag erhöht. Die unrühmliche Taunus BKK hat nämlich alle diesbezüglichen Prozesse vor dem BSG verloren. http://www.kassenfusion.de