ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet (Krankenkassenrecht)

Mario Mahler @, Montag, 17.05.2010, 02:07 (vor 5096 Tagen)

hallo zusammen, ich habe probleme, mit der gesetzlichen KV: ich bin seit dem 05.01.10 hartz 4 empfänger und war vorher selbständig und privat krankenvers, seit dem 01.01.2009 sind die gesetzlichen KV nicht mehr verpflichtet, fälle wie meinen, zu versichern. sie haben mich aber trotzdem versichert (28.04.) und mir die mitgliedsbescheinigung für den hausarzt und dem leistungszentrum gegeben, ich hatte sie über meine situation aufgeklärt. dann kam am 14.05. der anruf von der KV das sie nicht verpflichtet wären und ein brief mit dem datum vom 12.05(habe nichts unterschrieben). die sind doch freiwillig den vertrag eingegangen, bin auch noch in ärztlicher behandlung. was bedeutet nach § 175 SGB V , kann ich dagegen angehen, KV oder Kundenberater??? vielen dank für die hilfe hoffentlich! lg mario


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