Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet (Krankenkassenrecht)

Guter Rat, Mittwoch, 19.05.2010, 10:14 (vor 5094 Tagen) @ Mario Mahler

Hallo Her Mahler,

zuerst müsste ich Ihnen eine von mir angegebene Rechsquelle berichtigen: § 5 Abs. 5a SGB V (nicht § 5 a SBG V).

Der Kundenberater der KK hat definitiv einen Fehler gemacht.
Jedoch sehe ich keine Möglichkeit, dass Sie in der gesetzlichen KV bleiben können, aufgrund bestehender Rechslage.

§ 45 SGB X besagt, dass Sie einen Vorteil erhalten haben (Zugang zu einer gesetzlichen KK und die damit verbundene Kostenübernahme), der Ihnen jedoch nicht zusteht. Dieser Verwaltungsakt ist definitiv für die Zukunft und evtl. auch für die Vergangenheit (also ab Mitgliedschaftsbeginn) aufzuheben.

Falls Sie die Kosten für die Behandlungen von der ges. KK in Rechnung gestellt bekommen sollten (aufgrund fehlender Mitgliedschaft), reichen Sie diese bei Ihrer privaten KK ein, damit diese die Kosten übernimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Guter Rat


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