Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet (Krankenkassenrecht)

Mario Mahler @, Montag, 17.05.2010, 18:39 (vor 5096 Tagen) @ Guter Rat

viele dank für die tolle hilfe, die ich hier bekomme!!!
ich weiß die gkv ist nicht verpflichtet mich aufzunehmen, §5a SGB V, der kundenberater hat hier einen fehler gemacht, hat mir einen mitgliedschaftsantrag zugeschickt, den ich ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt habe, zusätslich hat er mir zwei mitgliedsbescheinigungen auch noch zugeschickt, eine für meinen hausarzt und eine für das leistungszentrum, die habe ich sofort weitergeleitet.
kann ich denn jetzt auf eine mitgliedschaft bestehen oder beruft sich die gkv auf § 45 SGB X, den ich nicht richtig verstehe, bin vielleicht etwas überfordert oder blöd? wäre für eine aufklärung sehr dankbar!!!
mfg mario mahler


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