Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 17.05.2010, 05:47 (vor 5096 Tagen) @ Mario Mahler

Hast Du denn eine Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der PKV erhalten und kuck mal nach, ob die GKV den Passus unter Punkt (9) aus dem SGB V §5 zitiert. Falls ja, müßte die Vorversicherungszeit in der PKV über fünf Jahre sein und bis zum 05.01.2011 müßte Dich die Gesellschaft zu alten Vertragskonditionen wieder aufnehmen. Du kannst dann auf den Basistarf* umstellen und der Preis schnurpst runter, weil alle Alterungsrückstellungen mit einfließen. Fragen? ePost

* http://www.pkv.de/publikationen/pkv_publik/archiv/pkv-publik-nr-1-2010/deckungsluecke-im-basistarif-1.pdf


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