Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet (Krankenkassenrecht)

Guter Rat, Montag, 17.05.2010, 12:12 (vor 5096 Tagen) @ Mario Mahler

Hallo Herr Mahler,

für Sie ist § 5a SBG V maßgebend:
Wer durch den Bezug von ALG II versicherungspflichtig (Versicherung durch eine ges. KK) werden würde, wird dies nicht, wenn er zuvor privat krankenversichert war (diese Regelung gilt ab 01.01.09). Das heißt in Ihrem Fall, dass Sie nicht gesetzlich versichert werden können.

Und nun zu Ihrer Frage: Es liegt ganz klar ein Beratungsfehler vor. Die Krankenkasse könnte sich auf § 45 SGB X stützen und die Versicherung ggf. auch für die Vergangenheit zurücknehmen (bitte den § googeln für nähere Details).

Die PKVen müssen einen Basistarif haben, durch den Sie sich versichern könnten. Wenden Sie sich deshalb an Ihre bisherige private KK, um Ihren KV-Schutz sicherzustellen. Die Kosten müsste die PKV übernehmen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Guter Rat


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