Re: @Czauderna - Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)

GKVler, Sonntag, 21.03.2010, 20:06 (vor 5153 Tagen) @ Czauderna

auf tatsächliche Risiken schon...

aber wie gesagt: die Voraussetzung für Leistungen sind im Gesetz oder in der Satzung geregelt - in den allermeisten Fällen wird nicht auf eine Vorversicherungszeit geschaut, und dies so wäre würden die Zeiten in anderen gesetzlichen Krankenkassen wie der DAK mit angerechnet...

daher empfinde ich eine Aussage "bei einer neuen Kasse fangen sie bei Null an" als Angst-macherei

wenn der Sachbearbeiter z. B. darauf hinweisen würde, dass bei einem Familienvater der Anspruch auf Haushaltshilfe bei der alten Kasse umfangreicher ist als bei der neuen Kasse, ist das ja völlig in Ordnung. Man sollte aber immer bei den Tatsachen bleiben und nicht versuchen, Mitglieder mit falschen, halbwaren oder beschönigenden Aussagen zum Wideruf der Kündigung zu bewegen - der Schuss kann leicht nach hinten los gehen.

Gruß GKVler


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