Re: Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)

GKVler, Sonntag, 21.03.2010, 13:04 (vor 5153 Tagen) @ Schäfer

das ist ein Argument, mit dem häufig versucht wird, Kündiger bei der alten Kasse zu halten, indem man ihnen Angst macht...

Ich kenn es so, dass z. B. grundsätzlich jeder Kur-Antrag dem MDK vorgelegt wird. Kriterium für die Bewilligung ist nämlich die medizinische Notwendigkeit und über die kann ein Krankenkassen-Mitarbeiter mangels medizinischem Fachwissen nicht entscheiden. Der MDK gibt dann eine Stellungnahme ab, ob die Kur medizinisch notwendig ist und aufgrund dieser Stellungnahme wird die Kur bewilligt oder abgelehnt.

Bei anderen Leistungen läuft es ähnlich...die Voraussetzungen für die Leistungen sind im Gesetz oder in der Satzung geregelt und aufgrund dieser Regelungen wird entschieden. Es wird ganz sicher kein Unterschied danach gemacht, wie lange jemand bereits Mitglied der Kasse ist. Wenn man Daten über die Vorgeschichte benötigt, kann man diese bei der Vorkasse anfordern. Oder der MDK kann bei dem behandelnden Arzt Arztberichte anfordern. Ich kann mir also keinen Fall vorstellen, indem es tatsächlich für die Leistungsgewährung günstiger für den Versicherten wäre, wenn er bereits lange Mitglied der Kasse ist.

Und wenn die DAK es tatsächlich anders machen sollte (was ich aber ehrlich gesagt nicht glaube), würde ich dies für unseriös halten.

Gruß GKVler


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