Re: Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)

GKVler, Donnerstag, 25.03.2010, 21:42 (vor 5148 Tagen) @ Czauderna

Die Leistungen sind im SGB und in der Satzung festgelegt.

Wenn deine (hoffentlich) auch seriöse Kasse bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen auf die Krankengeschichte eines Versicherten keine Rücksicht nimmt also diese total ausblendet dann halte ich dann die Bezeichnung "seriös" dann doch für etwas übertrieben.


entschuldigung, aber ich glaub, jetzt musst du mir mal was erklären: was ist an der Aussage, dass auf die Krankengeschichte keine Rücksicht genommen wird und sich die Leistungsbewilligung ausschließlich am SGB orientiert, unseriös?

diese Vorgehensweise sollte nach meiner Meinung die Regel sein. mir fallen jetzt auf Anhieb nicht viele Leistungen ein, bei denen die Krankengeschichte wichtig wäre...Krankengeld vielleicht.

davon abgesehen ging es bei der Ausgangsfrage ja nicht um die Frage, ob die Krankengeschichte eine Rolle spielt. Vielmehr ging es um die Aussage, dass die Mitglieder nach einem Kassenwechsel "bei Null anfangen müssten" womit suggeriert wird, dass ein Kassenwechsel im Leistungsfall von Nachteil sein könnte. Und das ist ganz eindeutig nicht der Fall.

Gruß GKVler


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