Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)

Frank Wehmayer, Dienstag, 09.03.2010, 15:06 (vor 5181 Tagen)

Hallo zusammen,

bräuchte fachkundigen Rat. Habe so viele verschiedenen Aussagen erhalten, dass ich nicht mehr durchblicke.

Ich bin Arbeitnehmer und verdiene seit ca. 3,5 Jahren deutlich über 50.000 €.

Ende 2009 habe ich mich um den Wechsel in die PKV bemüht und mir einige Angebote eingeholt.

Der Berater teilte mir mit, dass ich die Pflichtgrenze in den letzten 3 Jahren überschritten haben muss, um überhaupt aus der GKV wechseln zu können. Auch müsse sichergestellt sein, dass 2010 wenigstens 49.500 € Bruttoeinkünfte vorliegen werden. Er sagte direkt, dass nicht regelmäßige Einkünfte sowie Beiträge zur Direktversicherung nicht berücksichtigt werden können.

Zur Info habe ich eine Übersicht erhalten (anrechenbare Einkommensbestandteile) und wurde aufgefordert mich beim Arbeitgeber / der Kasse zu erkundigen, ob ich freiwillig versichert bin.

Ende des Jahres war bei meinem Arbeitgeber die Hölle los. Ich habe also bei der Kasse angerufen und dort erfahren, dass ich noch nicht als freiwilliges Mitglied gemeldet sei, jedoch aufgrund meines vorliegenden Einkommens ohne Probleme wechseln könne. Da ich die 3 Jahre über der Pflichtgrenze erst zum 01.01.2010 erfüllt habe, bin ich Ende 2009 von einer entsprechenden Meldung des Arbeitgebers Anfang 2010 ausgegangen.

Meine Krankenkasse habe ich im Dezember zum 01.03.2010 gekündigt und kurz danach auch die Bestätigung erhalten.

Die PKV hat mich aufgenommen, die Vertragsunterlagen liegen lange vor und die GKV hat die Versicherungsbestätigung erhalten.

Nun teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass ich gar nicht wechseln könne. Seit gut 3 Jahren erhalte ich ein vertraglich vereinbartes Grundgehalt (13 x 3.300 €), einen jährlich variierenden Bonus und monatlich meine Überstunden ausbezahlt. Die Bezahlung der Überstunden ist ebenfalls vertraglich vereinbart. Betriebsüblich sind wöchentlich 15 bis 20 Überstunden. Diese werden jeden Monat nach erbrachter Leistung abgerechnet.

Ohne diese Überstunden (nicht pauschal), falle ich - auch mit dem Bonus - unter die Grenze.

Den Fall habe ich meiner Kasse geschildert. Diese würde dem Wechsel in die PKV zustimmen, wenn mein Arbeitgeber bestätigt, dass ich auch 2010 inkl. der Überstunden über 49.500 € verdienen werde. In 40 Monaten gab es keinen Monat ohne Überstunden, schriftlich bestätigen möchte der Arbeitgeber dieses jedoch nicht.

Bereits jetzt habe ich über 2.000 € für Überstunden abgerechnet bekommen und liege inkl. dem Brutto (13 Gehälter) bis Ende Dezember + voraussichtlichen Bonus bei ca. 46.000 €

Meine Direktversicherung wird vom 13. Gehalt bezahlt. Jetzt überlege ich diese vorübergehend beitragsfrei laufen zu lassen, um die 49.500 € bereits Ende April erfüllen zu können.

Meine Fragen: Ist die Aussage der GKV richtig? Darf ich tatsächlich mit schriftlicher Erklärung des Arbeitgebers wechseln?

Kann ich auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers wechseln?

Soll ich vllt. mit dem Wechsel bis Ende April warten, wenn meine Überstunden zum Erreichen der 50.000 € erbracht sind?

Habe ich die 3 Jahresfrist überhaunpt erfüllt und könnte evtl. mit höheren Brutoeinkünften nachstes Jahr wechseln?

Der Vermittler war natürlich etwas erschrocken, als ich ihm die neue Situation schilderte. Ihm hatte ich lediglich mitgeteilt, dass ich mich erkundigt hätte und wechseln könne. In seiner oben erwähnten Übersicht geht deutlich hervor, Zitat: Mehrarbeitsvergütungen sind grundsätzlich auf die Jahresarbeitsentgelt anzurechnen, wenn sie mit Sicherheit künftig zu erwarten sind oder durch feste Pauschbeträge abgegolten werden. Der Nachweis von "mit Sicherheit" erfolgenden Leistungen für individuell abgerechnete Mehrarbeit ist in der Praxis kaum möglich. Diese können in der Regel nicht berücksichtigt werden.

Viele Grüße und großen Dank!
Frank


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