Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)

Frank, Donnerstag, 11.03.2010, 12:08 (vor 5179 Tagen) @ gast

Hallo gast,

das ist natürlich bedingt richtig. Hätte vllt. ergänzend schreiben sollen, dass ich nächstes Jahr mit den regelm. Bruttoeinkünften übder der Grenze liegen werden - es sei denn diese wird übermäßig angehoben.

Viele Grüße


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