Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)

gast, Donnerstag, 11.03.2010, 10:37 (vor 5179 Tagen) @ Frank Wehmayer

auch nach dem erneuten überschreiten in der VERGANGENHEIT muss der AG wieder eine vorausschauende Betrachtung für das Folgejahr machen.

Das bedeutet du kannst 10 Jahre über der JAE liegen und wirst niemals FREIWILLIG weil die Betrachtung für das Folgejahr kein Überschreiten der JAE im o.g. Sinne bestätigen wird.


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