Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)

Arno Nhym ;-))), Freitag, 12.03.2010, 17:28 (vor 5178 Tagen) @ Joachim Röhl

Also ich persönlich habe auch nichts gegen praktische Beispiele ... ABER Sie müssen eben passen und hilfreich sein.

@Joachim ;-)

Unser Arno Nyhm ist aber glücklicherweise nicht so verbissen wie unsere hochgeliebte GKVlerin

Ich bin gern etwas locker und manchmal auch zynisch! Doch eigentlich auch etwas verbissen, wenn es um diese Art der PKV-Vertreter geht, die 1. Ihre Kunden über den Tisch ziehen und 2. diese deshalb z.T wissentlich ins Unglück rennen lassen ... bestes Beispiel "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten" ... derartiges kann einen vermeintlich langjährig gut Privat-Versicherten existenzvernichtend sein.

Und derartige Vertragsabschlüsse gibt es immer mehr in diesem Land und die PKV-Vertreter sehen immer mehr nur die einmalige Provision und da lässt man schon mal paar Vorerkrankungen weg. Ich habe schon Anträgre gesehen, da hat der Vertreter überall NEIN angekreuzt und der Antragsteller war mehrmals wg. F-Diagnosen länger krank, hatte eine Kurzeitpsychotherpaie und 2 Krankenhausbehandlungen .... aber er hat schön zweimal unterschrieben. Ich weiss ... war seine eigene Dummheit ... doch es gibt eben auch noch Leute die vertrauen einem Geschäftspartner.

Ja und viele dieser Kunden sind dann wieder hier im Forum und wollen die die böse teure GKV zurück !!!!

Also Joachim vielleicht besuche ich dich mal bei Natalie S. in Berlin!


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