Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)
Den gleichen Fall hatte ich auch schon, der Arbeitgeber ist aber hier das Zünglein an der Waage, ohne dessen Meldung nichts läuft und genau dem würde ich nochmal Druck machen. Er hat zwar massive Sozialabgabenersparnisse, fürchtet aber verständlicherweise eine Rückabwicklung, die bis zu vier Jahre lang durch eine Prüfung von Krankenkasse bzw. Rentenversicherungsträger ausgelöst werden kann. Die Kollegen von SGB V können zu einem bei der Krankenkasse beantragten und hier hilfreichen Statusfeststellungsverfahren sicher besser informieren.