Re: Sonderkündigungsercht in PKV (Private Krankenversicherungen)

Chris, Dienstag, 14.12.2004, 12:41 (vor 7092 Tagen) @ Nicola

Hallo Nicola,

wenn Du jetzt berufstätig und privat versichert bist, bist Du zurzeit nicht krankenversicherungspflichtig.

So, habe jetzt gerade nachgelesen. Nach § 10 Abs. 1 Satz 3 SGB V kannst Du nicht in die Familienversicherung Deines Mannes. "Ehegatten sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren."

Du warst vorher nicht gesetzlich krankenversichert, sondern privatversichert. Deswegen kannst Du nicht in die Familienversicherung.

ABER vorsichtshalber frage bei der BKK Deines Mannes nach. Bin kein Spezialist was Familienversicherung anbelangt.

Deswegen, erstmal nicht die PKV kündigen.

Tschüs
Chris


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