Re: Sonderkündigungsercht in PKV (Private Krankenversicherungen)

Trabbifahrer, Mittwoch, 15.12.2004, 08:13 (vor 7092 Tagen) @ Nicola

Hallo Nicola,

das Sonderkündigungsrecht der PKV ergibt sich aus dem § 178 g? Versicherungsvertragsgesetz. Das weis aber jede private Krankenversicherung, so dass du dort separat nicht darauf hinweisen mußt.

Du benötigst von der gesetzlichen Krankenversicherung, in welche du ja wechseln möchtest, lediglich eine Mitgliedschaftsbescheinigung oder Versicherungsbescheinigung. Die Worte "versicherungspflichtiges Mitglied" oder "familienversichert nach § 10 V" sollten darauf unbedingt enthalten sein. Vom Eintritt der Versicherungspflicht bzw. der Familienversicherung hat du 2 Monate Zeit, rückwirkend!!! den privaten Versicherungsvertrag nach eben beschriebenem Verfahren zu lösen.

Punkt 2:
Du sagst, du bist als Arbeitnehmerin privat krankenversichert(bis kurz vor der Entbindung). Insofern hat Chris Recht, dass du jetzt nicht in die kostenfreie Familienversicherung bei Deinem Mann kannst. (Falls das Eure Kasse trotzdem tut ist das zwar rechtswidrig, aber du genießt dann Vertrauensschutz, hast also Glück gehabt). Streng nach Rechtslage müßtest du weiter in Deinem PKV-Vertrag bleiben. Aber wenn Dir die BKK so bestätigt hat, nutze es ;-)


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