Re: Aber Vorsicht (Private Krankenversicherungen)

Tobi @, Mittwoch, 15.12.2004, 09:52 (vor 7091 Tagen) @ Chris

Ich würd mich auch auf schriftliche Aussagen nicht verlassen:
Wenn die Krankenkasse - oder auch die Prüfer des BVAs - nachträglich feststellen, dass vor der Familienversicherung keine andere gesetzliche Versicherung vorlag muss die Familienversicherung rückwirkend beendet werden (da zum Zeitpunkt der Zusage falsche Informationen vorlagen). Leistungen sind ggf. zurückzuzahlen...


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