Re: heiße Kiste (Private Krankenversicherungen)

Nicla @, Donnerstag, 16.12.2004, 17:09 (vor 7089 Tagen) @ Tobi

Zusammenfassung:

1.) Bescheinigung von der BKK holen, dass sie mich als versichungsnehmer aufnehmen (nicht in die Familienversicherung, aber als Mitglied, dass aber in der Elternzeit keine Beiträge zahlen muss).

2.) Dann KÜndigung an die PKV schicken bei Eintritt der Elternzeit zusammen mit dieser Bescheinigung und mit was begrüde ich denn nun die Kündigung??

DAnke für Eure Diskussion, aber ich bin jetzt total verwirrt!

LG Nicola


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