Re: Versicherungspflichtige Beschäftigung der Ehefrau? (Private Krankenversicherungen)

Tobi @, Mittwoch, 08.12.2004, 21:16 (vor 7082 Tagen) @ Mac

Wer ein Gewerbe angemeldet hat und somit die Vorraussetzungen eines Arbeitsgebers erfüllt kann jederzeit Mitarbeiter einstellen, welche dadurch auch einen Anspruch auf eine Pflichtmitgliedschaft in einer Krankenkasse haben.
Bei Ehepartnern prüft die Krankenkasse zusätzlich noch die "familienhafte Mitarbeit" (d.h. ob auch ohne die Einstellung des Ehepartners ein Mitarbeiter hätte eingestellt werden müssen...).


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