Re: KEINE Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär privat bVersicherten (Sozialpolitik)

Torsten, Sonntag, 06.07.2008, 09:30 (vor 5782 Tagen) @ Thomas

@Thomas
ich muss Sven leider recht geben. Die Tatsache ob eine Kassenpatient im Krankenhaus Wahlleistungen (Chefarztbehandlung/Zweibettzimmer) in Anspruch nimmt, hat keinen Einfluß auf die Dauer und Höhe der gesetzlichen Zuzahlung von 10€ je Behandlungstag.
Im übrigen schließt auch jeder GKV-Patient mit dem behandelnden Krankenhaus nochmal einen Behandlungsvertrag. Die Krankenhäuser sichern sich dadurch in der Regel nochmals ab.

Sie verwechseln wahrscheinlich die Zuzahlung mit den Mehrkosten. die durch die Wahl eines anderen als das nächst gelegenen medizinisch geieigneten Krankenhauses entstehen.

Wie gesagt hier ist der Sachverhalt bestechend einfach.:
Patient (GKV) im Krankenhaus= 10 € pro Aufenthaltshaltstag im Krankenhaus. Zusatzversicherung/Wahlleistung spielt hier keine Rolle. Sie haben sich durch die nicht ganz korrekte Ausdrucksweise des AOK-Kunden (Tagegeld anstatt Zuzahlung) auf´s Glatteis führen lassen. Zum Einzug der Zuzahlung verweis ich nur auf Sven´s Beitrag.

Gruß

Torsten


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