Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär (Sozialpolitik)

Thomas, Montag, 07.07.2008, 14:49 (vor 5781 Tagen) @ sven

zu 1.: Bitte lesen: Ich schrieb, dass das Krankenhaus Anspruch auf alles von der GKV hat, dies aber meist erst erhält, wenn der Versicherte die 10 Euro verweigert. Ansonsten läuft die Abrechnungsrealität so ab, dass die geleistete SB in Abzug gebracht wird von der Rechnung an die GKV - alles andere wäre verwaltungstechnischer Wahnsinn!

zu 2.:
Das liegt daran, dass man eine Zweitmeinung einholen darf, deshalb die Auswahlmöglichkeit. Die darf aber nach SGB V nicht überproportional viel kosten, denn es muss wirtschaftlich gearbeitet werden. Sie haben aber Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die GKVen bisher dies fast immer nicht kontrollieren.

zu 3.:
Die DRGs sind nicht kostendeckend, weshalb die Hälfte aller Krankenhäuser Zuschüsse brauchen. Die DRGs mögen vielleicht in einer Klinik des mittleren Versorgungsniveaus in einer Großstadt mit vielen Patienten ausreichend sein, die einen privaten Träger hat und damit v.a. dem Pflege- und Verwaltungspersonal oft erheblich weniger zahlt als der öffentliche Dienst.
Übrigens jetzt mal ganz ketzerisch: Wie wäre es mit der Ausgliederung aller nicht hoheitlichen Verwaltungsarbeiten der GKVen an eine Zeitarbeitsfirma. Vielleicht sind dann die GKV-Beiträge auch auskömmlich?


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