Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär (Sozialpolitik)

sven, Montag, 07.07.2008, 12:32 (vor 5781 Tagen) @ Thomas

@ thomas - sorry - leider doch z.T. falsch -

1. das Krankenhaus hat Anspruch auf das volle von der KK zu zahlenden Entgelt unabhängig, der geleisteten Zuzahlung des Patienten - so ist es definitiv
2. gilt lt. SGB eine Reglementierung, dass man das ZWEITnächtsgelegene Krankenhaus in Anspruch nehmen muss - doch dies wird in der Regel von den (vor allem bundesweit geöffneten) Krankenkassen nicht angewandt.
3. DRG nicht Kostendeckend??? das trifft leider nur bei wenigen sehr aufwendigen Behandlungsfällen zu, i.d.R. liegt der betrag zu hoch, doch trotzdem wirft man gerade die einfachen Fälle noch schneller (blutig) aus dem Krankenhaus raus, weil man die hier erzielten Mehreinnahmen z.B. dringend für Investitionen benötigt, da sich die zuständigen Länder hier immer mehr zurückziehen.

LG
Sven


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