Re: KEINE Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär privat bVersicherten (Sozialpolitik)

Thomas, Sonntag, 06.07.2008, 16:53 (vor 5782 Tagen) @ Torsten

Es will einfach keiner verstehen, was ich schreibe!
Dass die 10 Euro zu zahlen sind, ist klar! Das hat niemand bestritten!

Für einen Privatpatienten im Krankenhaus, der in der GKV und in einer Zusatz-PKV versichert ist, ergeben sich folgende Kosten, wenn er z.B. ohne Einweisung für eine Nicht-Not- und Routine-OP nicht das nächstegelegene Krankenhaus aufsucht, sondern z.B. eine weiter (z.B. 10 km) enfernte Uniklinik aufsucht und die GKV auf stur schaltet:

Wenn keine stationäre Kostenerstattung gewählt wurde, beispielhaft 5 Tage Aufenthalt:

1. SB 10 Euro pro Tag = 50 Euro an GKV, wird aber faktisch meist vom Krankenhaus abkassiert, da von GKV Erstattungsbeitrag gekürzt. Nur wenn der Patient die Zahlung verweigert, muss die GKV das Geld eintreiben, da der Versicherte dieses nicht dem Krankenhaus, sondern beim Sachkostenverfahren der GKV schuldet. Und nur darum ging es bei meiner Erklärung der Organisation.

2. Mehrpreis Regelleistung DRG für Hochleistungskliniken, falls keine GKV-Zustimmung oder GKV-Überweisung vorliegt. Kosten trägt die Zusatz-PKV nicht immer, vgl. Bedingungen.

3. Wahlleistung Zwei- oder Einbettzimmer

4. Wahlleistung Wahlarzt (=Chefarzt)

Von etwas anderem als dem oben genannten spreche ich nicht.
Mir verbleibt es ein Rätsel, wie man mir immer unterstellen kann, dass ich Nr. 1 und Nr. 2 verwechsele!
Und die Frage dieser zusatzversicherten Person zielte genau auf die Situation der zusatzversicherten Person und sollte diesem klar machen, da er immer behauptete er sei stationär reiner Privatpatient, dass er dies mitnichten ist, sofern er keine stationäre Kostenerstattung mit der GKV vereinbart hat, was aber reiner Wahnsinn wäre. Und die Argumentation "bin reiner Privatpatient" deutet darauf hin, dass der Frager eben nicht verstanden hat, dass er mit Kosten Nr.1 und Nr 2. (bei Nr.2, weil er sich u.U. verhält wie ein Privatpatient und macht, was er will!) rechnen muss. Nr. 1 ist übrigens im Vergleich zu Nr.2 ein Pipifax!


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