Re: leider d Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär (Sozialpolitik)

Czauderna, Sonntag, 03.10.2010, 17:35 (vor 4963 Tagen) @ Gast III

Hallo,
also, ich lkenn es aus meiner Praxis folgendermassen.
Der Arzt ist grudsätzlöich verpflichtet auf der Verordnung einer stationären Behandlung (Krankenhauspflege), die vom wohnort des Patien aud gesehen, beiden nächstgelegenen Krankenhäuser zu benennen, die für die Einweisungsdiagnose geeignet sind. Nimmt der Patient ein anderes Krankenhaus in Anspruch dann hatz der die ggf. anfallenden Mehrkosten (auch Krankenktransport) selbst zu übernehmen. So steht es meines Wissens nach im gesetz.
Das diese gesetliche Vorschrift (die übrigens schon sehr, sehr alt ist) in der Praxis grundsätzlich nicht umgesetzt wird liegt (auch wieder meines Wissens nach) daran, dass es eben noch keine verbindliche Zuordnung der Krankenhäuser zu den behandelbaren Diagnosen gibt (z.B. kann eine Herz-Op im nahegelegenen Krankenhaus A oder im übernächsten B gemacht werden ode nicht).
Von daher wird da was die Wahl des Krankenhauses angeht z.Zt. keine
Einschränkungen gemacht. Ein anderer Grund könnte der Unterschied sein ob eine Kasse bundesweit oder nur regional geöffnet ist.
Kurz gesagt - ich kenne keine Kasse die einen Versicherten deshlab zu Kasse gebeten hätte (ausgenommen Fahrkosten).
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum