Sozialversicherungen (Sozialpolitik)

Kurt @, Mittwoch, 08.06.2005, 16:52 (vor 6898 Tagen) @ Noch ein Gast

Problem der RV:

1990 = 2 Arbeiter = bezahlten die Rente für einen Rentner
2030 = 1 Arbeitnehmer = mehr als 1 Rentner bezahlen

Problem = Die Lebenserwartung steigt und es gibt zu wenige Kinder. Leute gehen immer früher in die Rente.

Arbeitslosengeld 6.5% bekommt der der Beiträge gezahlt hat, er muss Arbeitslos sein, es dem Arbeitsamt melden, Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen unabhängig davon wie hoch sein jetziges Einkommen immer noch ist. Er muss in den letzen 3 Jahren 360 Berufstage haben.
Laufzeit von Arbeitslosengeld ist abhängig von der Zeit wie lange er Beiträge eingezahlt hat.
Arbeitslosenhilfe bekommt er nur dann wenn er bedürftig ist.

Krankenversicherung (14,50%) (einigste Sozialversicherung) ist eine Versicherung die dem Einzelnen und seiner Familie bei Krankheit, Mutterschaft und Tod Hilfen gewährt. Man unterscheidet Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte. Angestellte, Arbeiter + Selbstständige sind nur dann pflichtversichert, wenn ihr Einkommen 75% der Beitragsbemessungsgrenze der RV nicht überschreitet. Versicherungsberechtigte Personen können sich freiwillig versichern bzw. in eine private RV eintreten, wenn ihr Einkommen über dieser Grenze liegt. Arbeitnehmer Arbeitgeber zahlen je die Hälfte.

Rentenversicherung (19,5%) ist eine Versicherung, die bei Erwerbsminderung, Alter und Tod Renten gewährt. Arbeiter und Angestellte sind pflichtversichert, die freiwillige Mitgliedschaft steht jedermann offen. Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Betrag. Ein Teil der Mineralölsteuer fließt in die RV ein. Arbeitnehmer Arbeitgeber zahlen je die Hälfte.

Arbeitslosenversicherung (6,5%) ist eine Versicherung die Arbeitslosen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gewährt. Arbeiter und Angestellte sind pflichtversichert. Arbeitgeber Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte. Versicherungsfrei = selbstständige, Beamte, Arbeitnehmer ab dem 65. Lebensjahr, Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit.
Leistungen: Kurzarbeitergeld, Insolvenzausfallgeld, Arbeitslosengeld, später Arbeitslosenhilfe.
Anspruch auf Arbeitslosengeld: arbeitslos ist, Versichert ist, Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, beim Arbeitsamt gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt hat und die Anwartschaft erfüllt hat, d.h. mindestens 360 Kalendertage in den letzen 3 Jahren versicherungspflichtig Beschäftigt sein.

Pflegeversicherung (1,7%) ist eine Pflichtversicherung die Schutz vor den besonderen Belastungen bei Pflegebedürftigkeit bietet. Arbeitgeber Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte. Die Leistungen richten sich nach Pflegebedürftigkeit und beziehen sich auf häusliche oder stationäre Pflege. Entstanden 1995 früher haben sich Kinder um die Pflegebedürftigen in der Familie gesorgt, Tabaksteuer fließt in die PV mit ein.


Unfallversicherung alle Arbeitnehmer und bestimmte Selbstständige während der beruflichen Tätigkeit auf dem Weg von und zu der Arbeit. Kinder während Kindergartenbesuchs, Schüler und Studenten auf dem Weg zur Schule. Die Beiträge zahlt allein der Unternehmer.


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