Re: Kapitalgedeckte Versicherung (Sonstige Themen)

Lord, Montag, 26.10.2009, 21:40 (vor 5318 Tagen) @ Joachim Röhl

@Bodi
Sehe ich nicht so. Parodontitisbehandlungen werden nur bezahlt wenn ein PSI-Code von 3 oder 4 oder eine Sondiertiefe von 3,5 mm und mehr festgestellt worden ist. PSI-Code wird dabei nur alle zwei Jahre erhoben. In dem Sinne zahlt die Krankenkasse nur dann wenn die Zähne schon fast rausfallen. Auch die Füllungen sind das Günstigste was es nur auf dem Markt gibt. Wurzelbehandlung wird bei manchen Zähnen gar nicht mehr durchgeführt und wenn dann wird nur das Nötigste gemacht.
Wo man sparen könnte ist Zahnersatz. Ich verstehe nicht, wieso Menschen, die noch nie bei einem Zahnarzt waren 50 % des Festzuschusses bekommen. War man letzte Jahre nicht bei der Vorsorge, dann kriegt man auch nichts. 65 % nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge finde ich dagegen in Ordnung.

Zahnbehandlung muss wie ich finde Kassenleistung bleiben. Nichtbehandelter Parodontitis kann z.B. zu anderen Erkrankungen bis Organschädigung führen. Dann muss Kasse für teuere Behandlungen im Krankenhaus aufkommen. Man kann z.B. Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz an Vorsorgeuntersuchungen knüpfen.


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