RE: Wechsel zur billigen BKK bereut (Sonstige Themen)
Krankenhauszuzahlung: gesetzl. auf höchstens 14 Tage im Jahr festgelegt, ist eine Muss-Bestimmung und kann von keiner Kasse ausgehebelt, umgedeutet werden.
Psychotherapie: Mittlerweile haben die Therapeuten den Vertragsarztstatus, wodurch eine Abrechnung über KV-Karte möglich ist (bei den zugelassenen Therapeuten).
Massage / Krankengymnastik: Sind durch die Heilmittelrichtlinien nach wie vor verschreibungspflichtig, sprich: Der Arzt muss diese Heilmittel verordnen, auch hier steuern die KKn weniger als die Ärzte (Budget!!!)
Akupunktur: Die meisten BKK sind mittlerweile einem Modellvorhaben angeschlossen, wordurch die Kosten für 10 Sitzungen ohne Zuzahlung des Vers. übernommen werden.