RE: Wechsel zur billigen BKK bereut (Sonstige Themen)

Casablanca @, Dienstag, 16.04.2002, 14:21 (vor 8039 Tagen) @ Angela Michaelis

Krankenhauszuzahlung: gesetzl. auf höchstens 14 Tage im Jahr festgelegt, ist eine Muss-Bestimmung und kann von keiner Kasse ausgehebelt, umgedeutet werden.

Psychotherapie: Mittlerweile haben die Therapeuten den Vertragsarztstatus, wodurch eine Abrechnung über KV-Karte möglich ist (bei den zugelassenen Therapeuten).

Massage / Krankengymnastik: Sind durch die Heilmittelrichtlinien nach wie vor verschreibungspflichtig, sprich: Der Arzt muss diese Heilmittel verordnen, auch hier steuern die KKn weniger als die Ärzte (Budget!!!)

Akupunktur: Die meisten BKK sind mittlerweile einem Modellvorhaben angeschlossen, wordurch die Kosten für 10 Sitzungen ohne Zuzahlung des Vers. übernommen werden.


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