Krankenversicherung für Polin in Deutschland? PK? GK? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 21.10.2010, 08:58 (vor 4939 Tagen) @ monmar

Das ist wie gesagt ein sehr weites Feld und wenn man an einen ganz scharfen Hund gerät, flattert einem plötzlich die Zahlungsforderung rückwirkend ab erster Einreise ins Haus. Als polnische EU-Bürgerin wird es am preisgünstigtsen sein dort für wenige Złoty die Versicherung aufrecht zu halten und gegebenfalls die Lücke nachzuzahlen. Mit ihrer Europäischen Versicherungskarte wäre sie auch hier versichert bzw. spricht mit dem E101 dann bei einer deutschen Kasse vor.

Die eigentliche Anmeldung ist länderrechtlich unterschiedlich geregelt und kann schon bei einer Hotelübernachtung in Bayern ausgelöst werden. In Berlin z.B. fordert man von polnischen EU-Bürgern erst nach drei Monaten einen Gang zum Meldeamt, auch um die sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung zu erhalten. Durch die Medien ging die Tage, daß über 200.000 Ausländer in Berlin auf dem Papier angemeldet aber nicht wohnhaft sind. Die Steuernummern gingen wegen "unbekannt" zurück nach Bonn ..


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