Beitragsentwicklung PKV Beihilfetarif Kind (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 23.02.2012, 14:59 (vor 4451 Tagen) @ Paule
bearbeitet von Joachim Röhl, Donnerstag, 23.02.2012, 15:48

Der Beihilfetarif der dkv namens Q20 mit dem Zusatz ELE kostet für ein Neugeborenes zur Zeit 31,83€ und lag z.B. bei 22,34€ im Jahr 2004. Wenig Geld für hohe Leistung oder noch weniger in der Kasse zum Nulltarif? Aber wat nix kost, sagt der Rheinländer usw.

Oder man liest sich mal durch, was unser RHW in solchen Fällen gern spricht, ich zitiere "man weiß erst am Lebensende, ob man bei PKV oder GKV die richtige Wahl getroffen hätte.Einige Faktoren, die häufig unterschätzt werden: Veränderung der Einnahmen: Frühpensionierung, Sabbatjahr, Elternzeit, späteres Zweitstudium, Beginn einer Selbständigkeit (Wegfall der Beihilfe)familiäre Veränderungen: erneute Heirat, nicht berufstätiger Ehegatte (zahlt in der GKV Beiträge nach der Hälfte des PKV-Ehegatteneinkommens und wird in der PKV ggf. je nach Gesundheitszustand nicht aufgenommen), Stiefkinder, Wechsel der Ex-Frau in die PKV -> Beiträge für das Kind. Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein. GKV-Hilfsmittel, Rehakids, PKV-Erfahrungen Behinderter. Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich. In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet: § 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 der PKV-Musterbedingungen. Der Basistarif hat in einzelnen Bereichen bessere Leistungen als viele PKV-Tarife. Er hat aber ein großes Manko. Das Arzthonorar ist deutlich geringer als bei anderen Privatpatienten. Für den Arzt besteht außer bei Notfällen keine Behandlungspflicht. Arzthonorar bei Basistarif. Vielleicht interessant:
10 Irrtümer über die PKV, Tätigkeitsberichte des PKV-Ombudsmanns mit Beschwerden PKV-Versicherter, vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind. Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!"


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