@ Czauderna & RHW (Private Krankenversicherungen)
Hallo Paule,
das normale Kündigungsrecht in der PKV gilt immer (die Fristen und Termine sind im Vertrag geregelt).
Wen die FV-Voraussetzungen erst später (wieder) eintreten, gilt ein besonderes kurzes Kündigungsrecht (auch rückwirkend). Wenn dieser Punkt niocht erfüllt ist, ist das Kind u.U. in der PKV und GKV doppelt versichert (bis zum Ablauf der Kündigungsfrist).
Gruß
RHW