Anspruch auf GKV Familienversicherung? (Private Krankenversicherungen)
Hallo, die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Familienversicherung bildet der § 10 SGB V.
In diesem Zusammenhang ist es unerheblich ob ein Kind einen Beihilfeanspruch hat - wenn die im Gesetz geforderten Voraussetzungen erfüllt sind besteht der Anspruch auch ggf. rückwirkend.
Gruss
Czauderna