Anspruch auf GKV Familienversicherung? (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Freitag, 24.02.2012, 16:34 (vor 4449 Tagen) @ Paule

Hallo, die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Familienversicherung bildet der § 10 SGB V.
In diesem Zusammenhang ist es unerheblich ob ein Kind einen Beihilfeanspruch hat - wenn die im Gesetz geforderten Voraussetzungen erfüllt sind besteht der Anspruch auch ggf. rückwirkend.
Gruss
Czauderna


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