Anspruch auf GKV Familienversicherung? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Samstag, 25.02.2012, 18:59 (vor 4449 Tagen) @ Czauderna

Hallo Paule,

die Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherungen sind hier geregelt:

§ 10 SGB V

Kinder haben keinen eigenen Beihilfeanspruch und sind daher nicht versicherungsfrei.

Versicherungszeiten können wichtig werden, wenn das Kind später z.B. eine Halbwaisenrente bezieht. Wenn man entsprechende Versicherungszeiten in der GKV hat (§ 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V) und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht , wird der Beitrag immer prozentual von der Rente und ähnlichen Einnahmen berechnet. Es gibt keine Mindesteinnahme und andere Einnahmen bleiben beitragsfrei. Personen, die längere Zeit in der PKV waren, zahlen dagegen (fast) immer mindestens 147 Euro monatlich.

Wenn man sich für das Kind für die PKV entschieden hat, kann es nur in die GKV zurück, wenn die Voraussetzungen nach § 10 SGB V nachweisbar (wieder) erfüllt sind. Oder wenn eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Studium an einer dt. Hochschule begonnen wird. Als Schüler, Selbständiger, Beanmtenanwärter oder Arbeitsloser kann man nicht in die GKV (zurück).

GKV-PKV?

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW


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