Ablehnung Auslandsreise während langzeiterkrankung (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Freitag, 19.12.2014, 13:33 (vor 3415 Tagen) @ walkon75

Hallo,
hier liegen zwei verschiedene Sachverhalte vor, die zwar im ursächlichen Zusammenhang stehen aber trotzdem unterschiedlich beurteilt werden müssen, meiner Meinung nach.
1. Zahlung von Krankengeld während einer Auslandsreise.
Grundsätzlich gilt, dass während einer AYuslandsreise die Kasse kein Krankengeld zahlt. Grundsätzlich heisst aber auch, dass von diesem Grundsatz im Einzelfall abgewichen werden kann. In der Regel stützt sich die Krankenkasse bei der Beurteilung dieser Frage auf entsprechende ärztliche, meist aber Gutachten des MDK. (Medizinischen Dienstes). Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kommt es wirklich darauf an wie die Vorgeschichte verlaufen ist, so hatte ich beispielsweise mal einen Fall, wo nach einer schweren Herz-Op der Arzt während der Rekonvaleszenz einen Aufenthalt im wärmeren Gefilden (Spanien-Kanaren) für notwendig hielt und der MDK dieser Meinung folgte - hier wurden dann für 14 Tage das Krankengeld weiter gezahlt.
Was gar nicht geht - wenn Reisen vor Beginn der AU . bereits gebucht wurden oder wenn solche Reisen aus psychischen Gründen
(bestimmte Situationen ausgenommen, auf die ich aber hier nicht eingehen möchte)gemacht werden sollen.
So wie geschildert, scheint dein Fall dazu zu gehören.
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Der andere Sachverhalt ist die Frage der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit. Hier geht es nicht darum, dass während des Auslandsaufenthaltes Krankengeld gezahlt wird, sondern dass die Arbeitsunfähigkeit als durchgehend von der Kasse angesehen wird.
Dazu müsste die Kasse meiner Meinung nach explizit dem Versicherten sinngemäß schriftlich erklären, dass während der Zeit des Auslandsaufenthaltes der Krankengeldanspruch zwar dem Grunde nach besteht, aber eben wegen dieses Auslandsaufenthaltes die Krankenkasse das Krankengeld sperrt (verwehrt) und erst mit dem Tag der Wiedereinreise die Zahlung wieder aufnimmt unter der Voraussetzung, dass die Arbeitsunfähigkeit während des Auslandsaufenthaltes auch ärztlichereits bescheinigt wird.
Nur, wenn es so abläuft bist du auf der sicheren Seite, um sicherzustellen, dass du dann wieder Krankengeld erhältst.
Gruss
Czauderna


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